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Informationsblatt für erstmals alkoholauffällige Kraftfahrer

Haben Sie unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug geführt und sind Sie zum ersten Mal deswegen verurteilt worden? Ist dabei eine Sperre für die Erteilung einer (neuen) Fahrerlaubnis verhängt worden?
Dann besteht für Sie die Möglichkeit, dass die Sperrfrist auf Ihren Antrag vom Gericht abgekürzt wird. Dabei wird die Staatsanwaltschaft sich unter bestimmten Voraussetzungen für eine dreimonatige Verkürzung der Sperrfrist aussprechen. Bedingung hierfür ist, dass Sie erfolgreich an einer geeigneten Nachschulung teilnehmen. Der Antrag sollte bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gestellt werden, da eine Antragstellung unmittelbar bei Gericht zu Verzögerungen führen kann.


Voraussetzung für die Teilnahme an einer Nachschulung:

Es handelt sich um Ihr erstes Alkoholdelikt. Sie dürfen vorher keine weiteren Verkehrsdelikte oder andere Straftaten, welche die Kraftfahreignung in Frage stellen, begangen haben.
Vor Kursbeginn müssen Sie eine so genannte Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihrer Führerscheinstelle vorlegen, aus der sich ergibt, dass nach Ablauf der (verkürzten) Sperrfrist keine Bedenken gegen die Erteilung einer (neuen) Fahrerlaubnis bestehen.
Auf Verlangen der Verwaltungsbehörde ist vor Kursbeginn eine medizinisch-psychologische Untersuchung  durchzuführen.
Bei einem Blutalkoholwert ab 2 Promille ist die Kursteilnahme ausgeschlossen. Die Kurse beinhalten weder Tests noch Prüfungen. Näheres über ihren Inhalt, Ablauf, Kosten usw. erfahren Sie unter den nachfolgend angegebenen Anschriften und Telefonnummern.

In Baden-Württemberg werden entsprechende Nachschulungen von folgenden Veranstaltern durchgeführt:

AFN (Gesellschaft für Ausbildung, Fortbildung und Nachschulung e.V.):Kursmodell: IRaK-S
Anlaufadresse: AFN, Sülzburgstr. 13, 50937 Köln
Tel.: 0180 2319494 (6 Ct pro Anruf aus dem Festnetz), Telefax: 0221 9417840
 info@afn.de
 http://www.afn.de
 
 
AvS (Akademie für verkehrspsychologische Schulungen & Beratungen)Kursmodell: Einzel-Schulungsmaßnahme
Anlaufadresse: AvS, Hornusstraße 16, 79108 Freiburg
Telefon: 0800 4545400; Telefax: 0761 33134
 mail@avs-freiburg.de ;
 avs-freiburg.de
 
 
DEKRA Akademie GmbH -MPD- (Medizinisch-Psychologische Dienstleistungen) und LizenznehmerK:Kursmodell: DEKRA-Mobil (nur bei Blutalkoholwerten unter 1,6 Promille)
Anlaufadresse: DEKRA Akademie GmbH -MPD-, Ehrenbergstraße 11-14, 10245 Berlin
Tel.: 01805 33572673 oder 030 290080-300, Telefax: -301
MPD@dekra.com
www.dekra.de/de/aufbauseminar
 
 
IfS (Institut für Schulungsmaßnahmen GmbH):Kursmodell: IFT-S
Anlaufadresse: IfS, Baumeisterstr. 11, 20099 Hamburg
Tel.: 0800 8634242 (kostenfrei), Telefax: 040 39888510
IfSGmbH-Hamburg@t-online.de
http://www.ifs-seminare.de
 
 
MTO Fahreignung GmbH:Kursmodell: Schulung zur Sperrfristverkürzung
Anlaufadresse: MTO Fahreignung GmbH, Schweickhardtstraße 3, 72072 Tübingen
Tel.: 07071 7952820, Telefax: 07071 79528299
info@mto-fahreignung.de
www.mto-fahreignung.de
 
 
TÜV SÜD Pluspunkt GmbH:Kursmodell: Mainz 77
Anlaufadresse: TÜV Süd Pluspunkt GmbH, Barthstraße 24, 80339 München
Tel.: 0800 3575757
pluspunkt@tuev-sued.de
www.tuev-sued.de/pluspunkt


Verkehrspsychologische Praxis Gernot Schriek:
Kursmodell:     Einzel-Schulungsmaßnahme
Informationen: Gernot Schriek, Kalkofenstraße 1, 78050 Villingen-Schwenningen
                        Telefon: (07451) 2047498
info@psyhologe-schriek.de
psychologe-schriek.de

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